Artikel 4 – Förderfähigkeit von Projekten
Die Eignung der zu finanzierenden Projekte wird unter Berücksichtigung der aus der Anwendung der „Helsinki“-Regeln über gebundene Hilfskredite gewonnenen ex-ante Leitlinien sowie der anzuwendenden nationalen Zuteilungskriterien bewertet.
Eine vorläufige Liste mit möglichen finanzierbaren Projekten ist als Annex 2 beigefügt.