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Fassungsvergleich zu Zusatzprotokoll von Nagoya/Kuala Lumpur über Haftung und Wiedergutmachung zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zusatzprotokoll von Nagoya/Kuala Lumpur über Haftung und Wiedergutmachung zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit 1
Art. 4neu
in Kraft ab 18.08.2021 · idF BGBl. III Nr. 80/2021 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Kausalität
Zwischen dem Schaden und dem betreffenden lebenden veränderten Organismus wird im Einklang mit dem innerstaatlichen Recht ein Kausalzusammenhang hergestellt.