Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Übereinkommen (Nr. 102) über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen (Nr. 102) über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit 1
Art. 40neu
in Kraft ab 04.11.1970 · idF BGBl. Nr. 33/1970 Art. 40↗RIS↗
Artikel 40.
Der gedeckte Fall hat in der Pflicht zum Unterhalt von Kindern, wie dies vorgeschrieben ist, zu bestehen.