Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 40neu
ARTIKEL 40
Zusammenarbeit im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien
a)
Teilnahme am umfassenden regionalen Dialog zu den verschiedenen Aspekten der Informationsgesellschaft, insbesondere der Politik für die elektronische Kommunikation und deren Regulierung, einschließlich Universaldienst, Erteilung von Allgemein- und Einzelgenehmigungen sowie Unabhängigkeit und Effizienz der Regulierungsbehörde, E-Governance, Forschung und IKT-gestützte Dienstleistungen;
b)
Verbund und Interoperabilität der Transeurasischen Informationsnetze (wie zum Beispiel TEIN) und Dienste der Vertragsparteien und Südostasiens;
c)
Normung und Verbreitung neuer und sich entwickelnder Technologien im Gebiet der IKT;
d)
Förderung der Forschungszusammenarbeit im Bereich der IKT zu Fragen, die für beide Vertragsparteien von Interesse sind;
e)
Austausch bewährter Methoden in dem Bemühen, die digitale Kluft zu überbrücken;
f)
Entwicklung und Umsetzung von Strategien und Mechanismen zu Sicherheitsaspekten der IKT und zur Bekämpfung der Internetkriminalität;
g)
Erfahrungsaustausch über den Ausbau des digitalen Fernsehens und Regulierungsaspekte, Frequenzverwaltung und Forschung;
h)
Förderung der Bemühungen und des Erfahrungsaustausches bezüglich der Entwicklung von Humanressourcen auf dem Gebiet der IKT.