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Fassungsvergleich zu Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen 1
Art. 41neu
in Kraft ab 01.02.2014 · idF BGBl. III Nr. 287/2013 Art. 41↗RIS↗
Artikel 41
Die nach diesem Übereinkommen übermittelten oder ausgestellten Schriftstücke sind von jeder Beglaubigung oder entsprechenden Förmlichkeit befreit.