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Fassungsvergleich zu Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen – Protokoll××

Änderungen zwischen den Fassungen

Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen – Protokoll 1
Art. 47neu
in Kraft ab 25.09.2018 · idF BGBl. III Nr. 136/2018 Art. 47↗RIS↗
ARTIKEL 47
Verbindliche Wortlaute
Die Urschrift dieses Protokolls, dessen arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.