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Partnerschaftsabkommen über die Beziehungen und die Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – Neuseeland
1§ 0↗RIS↗
Art. 47neu
ARTIKEL 47
Energie
a) Entwicklung von Strategien zur Erhöhung der Energiesicherheit,
b) Förderung des weltweiten Handels und der weltweiten Investitionen im Energiebereich,
c) Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit,
d) Verbesserung des Funktionierens der globalen Energiemärkte,
e) Austausch von Informationen und Erfahrungen im Rahmen der bestehenden multilateralen Energieforen,
f) Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen sowie der Entwicklung und Anwendung sauberer, diversifizierter und nachhaltiger Energietechnologien, einschließlich erneuerbarer und emissionsarmer Energietechnologien,
g) Förderung einer rationellen Energienutzung durch angebots- und nachfrageseitige Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz bei Energieerzeugung, -transport, -verteilung und -endverbrauch,
h) Umsetzung ihrer jeweiligen internationalen Verpflichtungen zur Rationalisierung und stufenweisen mittelfristigen Beseitigung ineffizienter Subventionen für fossile Brennstoffe, die den verschwenderischen Verbrauch fördern, und
i) Austausch bewährter Methoden im Bereich der Energieexploration und -erzeugung.
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