Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen 1
Art. 48neu
in Kraft ab 01.02.2014 · idF BGBl. III Nr. 287/2013 Art. 48↗RIS↗
Artikel 48
Im Verhältnis zwischen den Vertragsstaaten ersetzt dieses Übereinkommen das Abkommen vom 17. Juli 1905 über die Entmündigung und gleichartige Fürsorgemaßregeln.