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Fassungsvergleich zu VI. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz××

Änderungen zwischen den Fassungen

VI. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz 1
Art. 5neu
in Kraft ab 26.01.1910 · idF RGBl. Nr. 182/1913 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5.
Dieses Übereinkommen erstreckt sich nicht auf solche Handelsschiffe, deren Bau ersehen läßt, daß sie zur Umwandlung in Kriegsschiffe bestimmt sind.