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Fassungsvergleich zu VII. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz××

Änderungen zwischen den Fassungen

VII. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz 1
Art. 5neu
in Kraft ab 26.01.1910 · idF RGBl. Nr. 183/1913 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5.
Jedes in ein Kriegsschiff umgewandelte Handelsschiff hat bei seinen Unternehmungen die Gesetze und Gebräuche des Krieges zu beobachten.