Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Privilegien und Immunitäten der EG-Kommission in Österreich××

Änderungen zwischen den Fassungen

Privilegien und Immunitäten der EG-Kommission in Österreich 1
Art. 5neu
in Kraft ab 01.01.1988 · idF BGBl. Nr. 37/1988 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Jede Meinungsverschiedenheit hinsichtlich der Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens ist durch Konsultationen zwischen den beiden Parteien mit dem Ziel der Herstellung eines Einvernehmens beizulegen.