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Fassungsvergleich zu Übereinkommen über die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen über die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen 1
Art. 5neu
in Kraft ab 30.12.1969 · idF BGBl. Nr. 433/1969 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
(1) Dieses Übereinkommen liegt für alle in Artikel 4 Absatz 1 bezeichneten Staaten zum Beitritt auf.
(2) Der Beitritt erfolgt durch Hinterlegung einer Beitrittsurkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen.
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