Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Gewerblicher Rechtsschutz - Rechtsschutz gewerblichen Eigentums (UdSSR)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Gewerblicher Rechtsschutz - Rechtsschutz gewerblichen Eigentums (UdSSR) 1
Art. 5neu
in Kraft ab 12.01.1982 · idF BGBl. Nr. 194/1982 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Ausgehend von den Zielsetzungen des vorliegenden Abkommens, werden die Vertragspartner die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen den Organen und Organisationen beider Länder ermutigen, fördern und anleiten, so auch, falls erforderlich, den Abschluß von Abkommen und Verträgen zur Verwirklichung einer konkreten Zusammenarbeit auf dem Gebiet des gewerblichen Eigentums.