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Fassungsvergleich zu Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Japan)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Japan) 1
Art. 5neu
in Kraft ab 04.04.1963 · idF BGBl. Nr. 127/1963 Art. 5↗RIS↗
Artikel V
Bei Anwendung der Bestimmungen dieses Abkommens durch jeden der Vertragstaaten wird, sofern sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt, jedem nicht anders umschriebenen Begriff der Sinn beigelegt, der ihm nach den Steuergesetzen dieses Vertragstaates zukommt.