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Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich und Indien über Finanzhilfe (Indien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich und Indien über Finanzhilfe (Indien) 1
Art. 5neu
in Kraft ab 06.03.1975 · idF BGBl. Nr. 457/1975 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Das vorliegende Abkommen wird mit dem Datum seiner Unterzeichnung in Kraft treten.
Zu Urkund dessen haben die dazu ordnungsgemäß Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet.
Geschehen in Wien, am 6. März 1975 in zwei Urschriften in englischer Sprache.