Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 5neu
Artikel 5
Das vorliegende Abkommen wird mit dem Datum seiner Unterzeichnung in Kraft treten.
Zu Urkund dessen haben die dazu ordnungsgemäß Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet.
Geschehen in Wien, am 6. März 1975 in zwei Urschriften in englischer Sprache.