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Fassungsvergleich zu Arbeitslosenversicherung (Schweiz)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Arbeitslosenversicherung (Schweiz) 1
Art. 5neu
in Kraft ab 01.01.1980 · idF BGBl. Nr. 515/1979 Art. 5↗RIS↗
ABSCHNITT II
Besondere Bestimmungen
Artikel 5
Der Anspruch auf die Leistungen und das Verfahren richten sich nach den Rechtsvorschriften des Vertragsstaates, in dessen Gebiet der Anspruch geltend gemacht wird, soweit die folgenden Bestimmungen nicht anders festlegen.