Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Arbeitslosenversicherung (Schweiz)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 515/1979Bundesgesetzblatt Nr. 515 aus 1979,
Inkrafttretensdatum
01.01.1980
Index
69/03 Soziale Sicherheit
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Arbeitslosenversicherung
StF: BGBl. Nr. 515/1979 (NR: GP XIV RV 1149 AB 1216 S. 120. BR: AB 1991 S. 384.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Abkommens samt Schlußprotokoll wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Vizekanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 30. November 1979 ausgetauscht; das Vertragswerk tritt gemäß Art. 17 Abs. 2 des Abkommens am 1. Jänner 1980 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Vizekanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 30. November 1979 ausgetauscht; das Vertragswerk tritt gemäß Artikel 17, Absatz 2, des Abkommens am 1. Jänner 1980 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundespräsident der Republik Österreich
und
der Schweizerische Bundesrat,
vom Wunsch geleitet, die gegenseitigen Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet der Arbeitslosenversicherung zu regeln, sind übereingekommen, ein Abkommen zu schließen, und haben hierfür zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)Anmerkung, es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)
Die Bevollmächtigten haben nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart:
Anmerkung
Das Schlußprotokoll zu dem Abkommen über Arbeitslosenversicherung wurde aus dokumentalistischen Gründen als Anlage 1 dokumentiert.
Zuletzt aktualisiert am
13.06.2016
Dokumentnummer
NOR11008601
alte Dokumentnummer
N6197910623W