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Fassungsvergleich zu Teilnahme Österreichs am ASTP 3××

Änderungen zwischen den Fassungen

Teilnahme Österreichs am ASTP 3 1
Art. 5neu
in Kraft ab 16.04.1987 · idF BGBl. Nr. 139/1987 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Die österreichische Bundesregierung und die Organisation können die Bestimmungen dieser Vereinbarung auf Grund der Erfahrung in beiderseitigem Einvernehmen abändern, um insbesondere ihre Anwendung zu verbessern.