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Fassungsvergleich zu Protokoll zum Übereinkommen betreffend die Durchführung des Übereinkommens über die beidseitigen Botschaftsgebäude××

Änderungen zwischen den Fassungen

Protokoll zum Übereinkommen betreffend die Durchführung des Übereinkommens über die beidseitigen Botschaftsgebäude 1
Art. 5neu
in Kraft ab 01.04.2011 · idF BGBl. III Nr. 44/2011 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Dieses Protokoll tritt am ersten Tage des zweiten Monats in Kraft, der auf den Tag des Erhalts der letzten Mitteilung durch die beiden Seiten über die Durchführung der innerstaatlichen Verfahren, die für sein Inkrafttreten notwendig sind, folgt.
Geschehen zu Wien am 16. Dezember 2010 in zwei Urschriften, jeweils in deutscher und russischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.