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Fassungsvergleich zu Rückübernahmeabkommen - Durchführungsprotokoll (Bosnien-Herzegowina)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rückübernahmeabkommen - Durchführungsprotokoll (Bosnien-Herzegowina) 1
Art. 5neu
in Kraft ab 21.02.2012 · idF BGBl. III Nr. 50/2012 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
(Irrtümliche Rückübernahme)
Nimmt die ersuchende Vertragspartei auf begründeten Antrag der ersuchten Vertragspartei eine rückzuführende Person wieder zurück, weil nachträglich festgestellt wurde, dass die Rückübernahmevoraussetzungen nicht vorlagen, so müssen alle Dokumente, die Person betreffend, der ersuchenden Vertragspartei im Original retourniert werden.