Änderungen zwischen den Fassungen
Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten (USA) - Durchführung
1§ 0↗RIS↗
Art. 5neu
1.
Der elektronische Austausch von daktyloskopischen Daten zwischen den nationalen Kontaktstellen gemäß Artikel 4 PCSC Abkommen erfolgt unter Verwendung eines gesicherten virtuellen Privatnetzes („Virtual Private Network“ – VPN). Alle Daten werden verschlüsselt.
2.
Die technischen Einzelheiten des Kommunikationsnetzwerks, der Kontaktangaben und der Verfügbarkeit der technischen Kontaktstellen sind im Interface Control Document gemäß Artikel 11 dieser ATIA geregelt.