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Fassungsvergleich zu Übergabe der Büchersammlung Esterházy an die Republik Österreich××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übergabe der Büchersammlung Esterházy an die Republik Österreich 1
Art. 5neu
in Kraft ab 01.09.2013 · idF BGBl. III Nr. 166/2013 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Die Esterházy-Bücher werden bei der Ausfuhr aus der Russischen Föderation sowie bei der Einfuhr in die Republik Österreich in Übereinstimmung mit diesem Abkommen von Zollabgaben, Steuern und sonstigen Abgaben befreit. Die Russische Seite erteilt innerhalb von zehn Tagen nach der Unterzeichnung des jeweiligen Übergabe-Übernahme-Protokolls die erforderlichen Ausfuhrgenehmigungen für die Esterházy-Bücher.