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Fassungsvergleich zu Abkommen über die finanzielle Kooperation (Kosovo)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über die finanzielle Kooperation (Kosovo) 1
Art. 5neu
in Kraft ab 01.05.2017 · idF BGBl. III Nr. 67/2017 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5 – Projektvergabe
Folgende Arten der Auftragsvergabe können, in Einklang mit der kosovarischen Gesetzgebung, für durch das österreichische Soft Loan-System finanzierte Projekte zur Anwendung kommen:
a. Beschränkte Ausschreibung (beschränkt auf im Rahmen des österreichischen Soft Loan-Systems berechtigte Unternehmen)
b. Direktvergabe