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Fassungsvergleich zu COTIF××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF), Protokoll (OTIF) (COTIF) 1
Art. 5neu
in Kraft ab 01.07.2006 · idF BGBl. III Nr. 122/2006 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Amtliche Tätigkeiten
Amtliche Tätigkeiten der Organisation im Sinne dieses Protokolls sind die Tätigkeiten, die den in Artikel 2 des Übereinkommens festgelegten Zielen entsprechen.