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Fassungsvergleich zu Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee (Bund – Vorarlberg)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee (Bund – Vorarlberg) 1
Art. 5neu
in Kraft ab 11.07.2024 · idF BGBl. I Nr. 146/2024 Art. 5↗RIS↗
Artikel 5
Schlichtungsverfahren
Bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung von oder den Verstoß gegen Bestimmungen dieses Vertrags ist jede Vertragspartei bereit, eine gütliche Einigung herbeizuführen.