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Fassungsvergleich zu Übereinkommen über Spezialmissionen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen über Spezialmissionen 1
Art. 54neu
in Kraft ab 21.06.1985 · idF BGBl. Nr. 380/1985 Art. 54↗RIS↗
Artikel 54
Notifikationen des Depositärs
Der Generalsekretär der Vereinten Nationen notifiziert allen Staaten, die einer der im Artikel 50 bezeichneten Kategorien angehören
a) die Unterzeichnungen dieses Übereinkommens und die Hinterlegung der Ratifikations- oder Beitrittsurkunden nach Artikeln 50, 51 und 52;
b) den Tag, an dem dieses Übereinkommen nach Artikel 53 in Kraft tritt.