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Fassungsvergleich zu Anschluss der vorarlbergischen Gemeinde Mittelberg an den deutschen Zollverband (Deutschland)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Anschluss der vorarlbergischen Gemeinde Mittelberg an den deutschen Zollverband (Deutschland) 1
Art. 6neu
in Kraft ab 01.05.1891 · idF RGBl. Nr. 41/1891 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6.
Sollten im deutschen Zollgebiet, beziehungsweise im Königreich Bayern neue Verbrauchssteuern zur Einführung gelangen, so werden die betreffenden Bestimmungen auch in dem angeschlossenen Gebietstheil in Kraft gesetzt werden.
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Gebietsteil