Änderungen zwischen den Fassungen
Anschluss der vorarlbergischen Gemeinde Mittelberg an den deutschen Zollverband (Deutschland)
1§ 0↗RIS↗
Art. 6neu
Artikel 6.
Sollten im deutschen Zollgebiet, beziehungsweise im Königreich Bayern neue Verbrauchssteuern zur Einführung gelangen, so werden die betreffenden Bestimmungen auch in dem angeschlossenen Gebietstheil in Kraft gesetzt werden.
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