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Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich der Türkei über die Gewährung einer Finanzhilfe (Türkei)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich der Türkei über die Gewährung einer Finanzhilfe (Türkei) 1
Art. 6neu
in Kraft ab 30.12.1963 · idF BGBl. Nr. 51/1964 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6
INKRAFTTRETEN
Dieses Abkommen tritt mit dem Tag der Unterzeichnung in Kraft.
Urkund dessen haben die unterzeichneten, ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter dieses Abkommen mit ihren Unterschriften versehen.
Geschehen in Wien, am 30. Dezember 1963, in deutscher und französischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, in je zwei Urschriften.