Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Abkommen über Außenwirtschaftsbeziehungen (Mongolei)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über Außenwirtschaftsbeziehungen (Mongolei) 1
Art. 6neu
in Kraft ab 01.09.1995 · idF BGBl. Nr. 566/1995 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6
Der Zahlungsverkehr zwischen der Republik Österreich und der Mongolei erfolgt in Übereinstimmung mit den in jedem der beiden Staaten jeweils in Kraft stehenden Rechtsvorschriften in frei konvertierbarer Währung.