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Fassungsvergleich zu Kulturabkommen zwischen Österreich und Belgien××

Änderungen zwischen den Fassungen

Kulturabkommen zwischen Österreich und Belgien 1
Art. 6neu
in Kraft ab 27.02.1953 · idF BGBl. Nr. 35/1953 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6.
Unter den gleichen Bedingungen wird auch ein Austausch von Lehrern an Mittelschulen, kunstgewerblichen und technischen Schulen und von Lehrpersonal an Laboratorien in Aussicht genommen.