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Norm
Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) – Beitrittsprotokoll
Fassungen
Art. 6 Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) – Beitrittsprotokoll
BGBl
Art. 6 Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) – Beitrittsprotokoll
Judikatur
Art. 6 Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) – Beitrittsprotokoll
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§ 0↗
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Art. 6
neu
in Kraft ab 22.03.1999 · idF
BGBl. III Nr. 18/1999
Art. 6↗
RIS↗
ARTIKEL 6
Für die Kündigung dieses Beitrittsprotokolls ist die Kündigung der Alpenkonvention erforderlich.