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Fassungsvergleich zu Abkommen über Beziehungen im audiovisuellen Bereich (Spanien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über Beziehungen im audiovisuellen Bereich (Spanien) 1
Art. 6neu
in Kraft ab 01.09.2013 · idF BGBl. III Nr. 188/2013 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6
Minderheits- und Mehrheitsbeteiligungen bei multilateralen Gemeinschaftsproduktionen
Im Fall von multilateralen Gemeinschaftsproduktionen darf die finanzielle Minderheitsbeteiligung nicht weniger als 10 vH und die Mehrheitsbeteiligung nicht mehr als 70 vH der gesamten Herstellungskosten der Gemeinschaftsproduktionen betragen.
Schlagworte
Minderheitsbeteiligung