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Fassungsvergleich zu Kinder- und Jugendhilfe (Bund – Länder)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Kinder- und Jugendhilfe (Bund – Länder) 1
Art. 6neu
in Kraft ab 01.01.2020 · idF BGBl. I Nr. 106/2019 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6
Geltungsdauer
Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Diese Vereinbarung kann nur im Einvernehmen aller Vertragsparteien aufgelöst werden.