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Fassungsvergleich zu IDSA-Vereinbarung (Bund – OÖ)××

Änderungen zwischen den Fassungen

IDSA-Vereinbarung (Bund – OÖ) 1
Art. 6neu
in Kraft ab 12.12.2022 · idF BGBl. I Nr. 200/2022 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6
Inkrafttreten
Diese Vereinbarung tritt 30 Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem
1. die nach dem Oberösterreichischen Landes-Verfassungsgesetz erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind und beim Bundeskanzleramt die Mitteilung des Landes darüber vorliegt, sowie
2. die nach der Bundesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.