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Fassungsvergleich zu Abkommen über eine umfassende Partnerschaft für Migration und Mobilität (Indien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über eine umfassende Partnerschaft für Migration und Mobilität (Indien) 1
Art. 6neu
in Kraft ab 01.09.2023 · idF BGBl. III Nr. 127/2023 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6
Working Holiday
Die Vertragsparteien beabsichtigen, parallel dazu ein Working Holiday Programm zwischen Österreich und Indien zu vereinbaren, um jungen Staatsbürgern wechselseitig die Möglichkeit zu geben, die Kultur und Lebensweise des jeweils anderen Landes im Rahmen eines Ferienaufenthalts kennenzulernen, wobei Beschäftigung und Bildung sich beiläufig ergeben und nicht der primäre Anlass für den Besuch sind.