Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Kultur, Wissenschaft - Zusammenarbeit (1988 - 1991)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Kultur, Wissenschaft - Zusammenarbeit (1988 - 1991) (aufgehoben) 1
Art. 63aufgehoben
in Kraft 01.08.1988 – 31.07.1991 · idF BGBl. Nr. 311/1988 Art. 63↗RIS↗
Artikel 63
Dieses Arbeitsprogramm schließt nicht die Verwirklichung weiterer staatlicher Aktivitäten aus, die von beiden Seiten als wünschenswert erachtet und die schriftlich vereinbart werden.