Änderungen zwischen den Fassungen
Anschluss der vorarlbergischen Gemeinde Mittelberg an den deutschen Zollverband (Deutschland)
1§ 0↗RIS↗
Art. 7neu
Artikel 7.
Die Bestimmungen des zwischen den Mitgliedern des deutschen Zoll- und Handelsvereins unter dem 11. Mai 1833 abgeschlossenen Zollcartells sollen auch bezüglich des fraglichen Gebietstheiles, und zwar unter Ausdehnung derselben auf die in den Artikeln 2 bis 4 bezeichneten Abgaben zur Anwendung kommen.
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