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Fassungsvergleich zu Austausch von Personenstandsurkunden und Verzicht auf Beglaubigung (Luxemburg)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Austausch von Personenstandsurkunden und Verzicht auf Beglaubigung (Luxemburg) 1
Art. 7neu
in Kraft ab 01.05.1981 · idF BGBl. Nr. 112/1981 Art. 7↗RIS↗
Artikel 7
Dieses Abkommen ist nur auf Eintragungen anzuwenden, die nach seinem Inkrafttreten vorgenommen werden.