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Norm
Fassungen
BGBl
Judikatur
Fassungsvergleich zu
Austausch von Personenstandsurkunden und Verzicht auf Beglaubigung (Luxemburg)
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Art. 7
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Austausch von Personenstandsurkunden und Verzicht auf Beglaubigung (Luxemburg)
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 7
neu
in Kraft ab 01.05.1981 · idF
BGBl. Nr. 112/1981
Art. 7↗
RIS↗
Artikel 7
Dieses Abkommen ist nur auf Eintragungen anzuwenden, die nach seinem Inkrafttreten vorgenommen werden.