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Fassungsvergleich zu Übereinkommen über die Durchleitung elektrischer Energie ××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen über die Durchleitung elektrischer Energie 1
Art. 7neu
in Kraft ab 20.04.1927 · idF BGBl. Nr. 54/1927 Art. 7↗RIS↗
Artikel 7.
Die Vertragsstaaten werden sich bemühen, die Anwendung der in Artikel 1 vorgesehenen Vereinbarungen auf ihrem Gebiet und im Rahmen ihrer Gesetzgebung zu erleichtern.