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Fassungsvergleich zu Abkommen im Bereich der Kultur und der Bildung (Kroatien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen im Bereich der Kultur und der Bildung (Kroatien) 1
Art. 7neu
in Kraft ab 01.10.2005 · idF BGBl. III Nr. 177/2005 Art. 7↗RIS↗
Artikel 7
Die Vertragsparteien unterstützen die unmittelbare Zusammenarbeit der Jugend beider Länder. Die Kooperationsmöglichkeiten im Rahmen der Programme der Europäischen Union sollen so weit wie möglich genützt werden.