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Fassungsvergleich zu Grenzübertritt auf touristischen Wegen und in besonderen Fällen (Tschechische R)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Grenzübertritt auf touristischen Wegen und in besonderen Fällen (Tschechische R) 1
Art. 7neu
in Kraft ab 07.05.2006 · idF BGBl. III Nr. 85/2006 Art. 7↗RIS↗
Artikel 7
Die Vertragsparteien werden sich über Veränderungen in der Zuständigkeit oder in der Bezeichnung der in Artikel 4 Absatz 3 genannten Behörden gegenseitig informieren.