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Grenzübertritt auf touristischen Wegen und in besonderen Fällen (Tschechische R)

Fassungen (Gesetz)
ab 07.05.2006 — BGBl. III Nr. 85/2006 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute07.05.2006 BGBl. III Nr. 85/2006 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Grenzübertritt auf touristischen Wegen und in besonderen Fällen (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 85 aus 2006,

Typ

Vertrag – Tschechische R

Inkrafttretensdatum

07.05.2006

Außerkrafttretensdatum

Index

49/04 Grenzverkehr

Langtitel

Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über den Grenzübertritt auf touristischen Wegen und über den Grenzübertritt in besonderen Fällen

StF: BGBl. III Nr. 85/2006 (NR: GP XXII RV 1194 AB 1338 S. 139. BR: AB 7486 S. 732.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 7. April 2006 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 9, Absatz eins, mit 7. Mai 2006 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Tschechische Republik (in der Folge „Vertragsparteien“) haben

im Bemühen, die gegenseitigen freundschaftlichen Beziehungen zu vertiefen,

vom Wunsch geleitet, den Übertritt über die gemeinsame Staatsgrenze im Rahmen des Touristenverkehrs und in besonderen Fällen zu erleichtern,

unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Umweltschutzes

Nachstehendes vereinbart:

Beachte

Dieser Vertrag wird, in Übereinstimmung mit Artikel 9, Absatz 2, des Vertrages, durch die Anwendung des Schengen-Besitzstands überlagert.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

24.03.2015

Gesetzesnummer

20004745

Dokumentnummer

NOR30005176