Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Grenzübertritt auf touristischen Wegen und in besonderen Fällen (Tschechische R)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 85/2006Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 85 aus 2006,
Typ
Vertrag – Tschechische R
Inkrafttretensdatum
07.05.2006
Langtitel
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über den Grenzübertritt auf touristischen Wegen und über den Grenzübertritt in besonderen Fällen
StF: BGBl. III Nr. 85/2006 (NR: GP XXII RV 1194 AB 1338 S. 139. BR: AB 7486 S. 732.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 7. April 2006 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 9 Abs. 1 mit 7. Mai 2006 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 7. April 2006 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 9, Absatz eins, mit 7. Mai 2006 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Tschechische Republik (in der Folge „Vertragsparteien“) haben
im Bemühen, die gegenseitigen freundschaftlichen Beziehungen zu vertiefen,
vom Wunsch geleitet, den Übertritt über die gemeinsame Staatsgrenze im Rahmen des Touristenverkehrs und in besonderen Fällen zu erleichtern,
unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Umweltschutzes
Nachstehendes vereinbart:
Beachte
Dieser Vertrag wird, in Übereinstimmung mit Art. 9 Abs. 2 des Vertrages, durch die Anwendung des Schengen-Besitzstands überlagert.Dieser Vertrag wird, in Übereinstimmung mit Artikel 9, Absatz 2, des Vertrages, durch die Anwendung des Schengen-Besitzstands überlagert.
Zuletzt aktualisiert am
24.03.2015
Dokumentnummer
NOR30005176