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Norm
Schutz von militärisch klassifizierten Informationen (Schweiz)
Fassungen
Art. 7 Schutz von militärisch klassifizierten Informationen (Schweiz)
BGBl
Art. 7 Schutz von militärisch klassifizierten Informationen (Schweiz)
Judikatur
Art. 7 Schutz von militärisch klassifizierten Informationen (Schweiz)
Art. 7 Schutz von militärisch klassifizierten Informationen (Schweiz)
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Schutz von militärisch klassifizierten Informationen (Schweiz)
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Schutz von militärisch klassifizierten Informationen (Schweiz)
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§ 0↗
RIS↗
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Art. 7
neu
in Kraft ab 01.01.2007 · idF
BGBl. III Nr. 3/2007
Art. 7↗
RIS↗
Artikel 7
Übermittlung militärisch klassifizierter Informationen
Im Normalfall werden militärisch klassifizierte Informationen auf offiziellen Wegen weitergeleitet, doch können andere Regelungen getroffen werden, sofern diese von beiden Parteien akzeptiert werden.