Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau (Bund – NÖ, OÖ, Wien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau (Bund – NÖ, OÖ, Wien) 1
Art. 7neu
in Kraft ab 16.03.2007 · idF BGBl. II Nr. 67/2007 Art. 7↗RIS↗
Artikel 7
Die Gewährung von Förderungen erfolgt auf Grundlage des Wasserbautenförderungsgesetzes 1985 – WBFG in der geltenden Fassung, für jedes einzelne Projekt ist ein Vertrag gemäß diesem Gesetz abzuschließen. Bei der Gewährung von Förderungen sind die einschlägigen Gesetze und Richtlinien, insbesondere das Bundesvergabegesetz in der geltenden Fassung sowie die Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004) in der geltenden Fassung, zu beachten.