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Fassungsvergleich zu Weltpostverein – Siebentes Zusatzprotokoll zur Satzung (Bukarest 2004)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Weltpostverein – Siebentes Zusatzprotokoll zur Satzung (Bukarest 2004) 1
Art. 7neu
in Kraft ab 01.01.2006 · idF BGBl. III Nr. 53/2008 Art. 7↗RIS↗
Artikel VII
Inkrafttreten und Geltungsdauer des Zusatzprotokolls zur Satzung des Weltpostvereins
Das vorliegende Zusatzprotokoll tritt am 1. Jänner 2006 in Kraft und gilt für unbestimmte Zeit.
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten der Regierungen der Mitgliedsländer dieses Zusatzprotokoll gefertigt, das im gleichen Maße wirksam und gültig ist, als wären seine Bestimmungen Bestandteil der Satzung selbst; sie haben das Zusatzprotokoll in einer Ausfertigung unterzeichnet, die beim Generaldirektor des Internationalen Büros verwahrt wird. Je eine Abschrift davon wird den einzelnen Vertragspartnern vom Internationalen Büro des Weltpostvereins übersendet.
Geschehen zu Bukarest, am 5. Oktober 2004.