Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Weltpostverein – Siebentes Zusatzprotokoll zur Satzung (Bukarest 2004)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 53/2008Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 53 aus 2008,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Inkrafttretensdatum
01.01.2006
Unterzeichnungsdatum
05.10.2004
Index
99/07 Post- und Fernmeldewesen
Langtitel
Siebentes Zusatzprotokoll zur Satzung, Allgemeine Verfahrensordnung, Vertrag und Abkommen des Weltpostvereins (Bukarest 2004)
StF: BGBl. III Nr. 53/2008 (NR: GP XXIII RV 265 VV S. 41. BR: AB 7822 S. 751.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Vertragswerkes: Siebentes Zusatzprotokoll zur Satzung, Allgemeine Verfahrensordnung, Vertrag und Abkommen des Weltpostvereins (Bukarest 2004) wird genehmigt.
Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG werden diese Staatsverträge1 dadurch kundgemacht, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, dem diesem nachgeordneten Postbüro und in der Österreichischen Post AG, Unternehmenszentrale, Postgasse 8, 1010 Wien, aufliegen.Gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG werden diese Staatsverträge1 dadurch kundgemacht, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, dem diesem nachgeordneten Postbüro und in der Österreichischen Post AG, Unternehmenszentrale, Postgasse 8, 1010 Wien, aufliegen.
_______________________________
1 Die Vertragswerke werden auch in den Anlagen veröffentlicht.
Präambel/Promulgationsklausel
INHALTSVERZEICHNIS Seite SATZUNG DES WELTPOSTVEREINS.……………………………………………………………….1
(Anm.: wurde als eigene Rechtsvorschrift dokumentiert)Anmerkung, wurde als eigene Rechtsvorschrift dokumentiert)
Siebentes Zusatzprotokoll zur Satzung des Weltpostvereins – Änderung der Satzung……..………13
ArtikelArtikel i, k, e, l,
I Die Präambel hat zu lauten:römisch eins Die Präambel hat zu lauten:
13
ArtikelArtikel i, k, e, l,
II (Neuer Artikel Ibis) Begriffsbestimmungenrömisch zwei (Neuer Artikel Ibis) Begriffsbestimmungen
14
ArtikelArtikel i, k, e, l,
III Artikel 22 Vertragswerke des Vereins hat zu lauten:römisch drei Artikel 22 Vertragswerke des Vereins hat zu lauten:
14
ArtikelArtikel i, k, e, l,
IV Artikel 30 Abänderung der Satzung hat zu lauten:römisch vier Artikel 30 Abänderung der Satzung hat zu lauten:
15
ArtikelArtikel i, k, e, l,
V Artikel 31 Abänderung der Allgemeinen Verfahrensordnung, des Vertrages und der Abkommen hat zu lauten:römisch fünf Artikel 31 Abänderung der Allgemeinen Verfahrensordnung, des Vertrages und der Abkommen hat zu lauten:
15
ArtikelArtikel i, k, e, l,
IV Beitritt zum Zusatzprotokoll und zu den anderen Vertragswerken des Vereinsrömisch vier Beitritt zum Zusatzprotokoll und zu den anderen Vertragswerken des Vereins
16
ArtikelArtikel i, k, e, l,
VII Inkrafttreten und Geltungsdauer des Zusatzprotokolls zur Satzung des Weltpostvereinsrömisch sieben Inkrafttreten und Geltungsdauer des Zusatzprotokolls zur Satzung des Weltpostvereins
16
ALLGEMEINE VERFAHRENSORDNUNG DES WELTPOSTVEREINS……………………...…17
(Anm.: wurde als eigene Rechtsvorschrift dokumentiert)Anmerkung, wurde als eigene Rechtsvorschrift dokumentiert)
WELTPOSTVERTRAG…………………………………………………………….…………………..51
(Anm.: wurde als eigene Rechtsvorschrift dokumentiert)Anmerkung, wurde als eigene Rechtsvorschrift dokumentiert)
ABKOMMEN ZU DEN POSTZAHLUNGSDIENSTEN……………………………………………100
(Anm.: wurde als eigene Rechtsvorschrift dokumentiert)Anmerkung, wurde als eigene Rechtsvorschrift dokumentiert)
Anmerkung
Die Artikel I bis V wurden in die Satzung des Weltpostvereins eingearbeitet (siehe BGBl. Nr. 350/1965).
Zuletzt aktualisiert am
06.03.2020
Dokumentnummer
NOR30006445