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Fassungsvergleich zu Übereinkommen (Nr. 187) über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz; Empfehlung (Nr. 197) über den Förderungsrahmen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen (Nr. 187) über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz; Empfehlung (Nr. 197) über den Förderungsrahmen 1
Art. 7neu
in Kraft ab 20.05.2012 · idF BGBl. III Nr. 101/2011 Art. 7↗RIS↗
Artikel 7
Die förmlichen Ratifikationen dieses Übereinkommens sind dem Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes zur Eintragung mitzuteilen.