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Fassungsvergleich zu Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen – Beteiligung Islands××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen – Beteiligung Islands 1
Art. 7neu
in Kraft ab 27.11.2018 · idF BGBl. III Nr. 166/2018 Art. 7↗RIS↗
ARTIKEL 7
Keine Vorbehalte
Vorbehalte zu dieser Vereinbarung sind nicht möglich.