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Fassungsvergleich zu Luftfahrt – Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt – P14××

Änderungen zwischen den Fassungen

Luftfahrt – Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt – P14 1
Art. 7neu
in Kraft ab 16.09.1999 · idF BGBl. III Nr. 74/2019 Art. 7↗RIS↗
Artikel VII
Sobald dieses Protokoll in Kraft tritt, ist es von der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika bei den Vereinten Nationen und bei der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation anzumelden.