Änderungen zwischen den Fassungen
Etablierung einer gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank (Bund – Länder)
1§ 0↗RIS↗
Art. 7neu
Artikel 7
Kosten
Für die Umsetzung dieser Vereinbarung trägt jede Partei die bei ihr anfallenden Kosten selbst.